Training während Corona

Liebe Mitglieder,

im sogenannten NRW Plan der Landesregierung für die stufenweise Lockerungen in der Corona-Pandemie ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport seit dem 07. Mai 2020 wieder erlaubt. Eine Freigabe der Sporthallen ist für den 30. Mai 2020 vorgesehen.

Auch der SV Germania Dürwiß hat den Trainingsbetrieb wieder aufgenommen , jedoch kann die Nutzung der Trainingseinrichtungen nur unter Einhaltung strikter Hygiene- und Schutzmaßnahmen erfolgen.

Maßnahmekatalog des SV Germania Dürwiß:

Allgemeine Regeln:

- ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den anwesenden Personen ist einzuhalten

- ein kontaktfreier Sport ist zu gewährleisten (z.B. Verzicht auf Händeschütteln, Abklatschen, Mannschaftsspiele, Kontaktspiele, Partnerübungen, etc.)

- das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist für Athlethe und Trainer freiwillig (für den Bedarfsfall sind Masken mitzuführen)

- die empfohlenen Hygieneregeln des RKIs sind einzuhalten (häufiges Händewaschen, Händedesinfektion, Niesen in Armbeuge, etc.)

- die Umkleiden und Duschen dürfen nicht benutzt werden

- Versammlungen und Zusammentreffen in der Germanenstube sind nicht gestattet

- es wird empfohlen den Sportplatz erst kurz vor dem Training zu betreten und direkt nach Trainingsende wieder zu verlassen

- Fahrgemeinschaften sind vorübergehend auszusetzen

-Eltern/Zuschauer haben keinen Zutritt zur Trainingsstätte (Ausnahme: eine Begleitperson pro Kind bis zum Alter 14 Jahren mit entsprechendem Mindestabstand und Mund-Nasen-Schutz)

- Sportgeräte sind personenbezogen zu benutzen und nach Nutzung zu desinfizieren (auch die Hochsprungmatte) oder direkt von zuhause mitbringen

- Gymnastikmatten dürfen nicht benutzt werden - es sind eigene Handtücher, Matten oder Decken zu verwenden

- bisherige 1. Hilfe Regelungen bleiben bestehen

 

Infektionsschutz - am Training darf nicht teilgenommen werden:

- bei Unwohlsein oder vorhandenen Krankheitssymptomen (auch bei leichten!) wie Halsschmerzen, Husten, Schnupfen, Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Durchfall und allgemeines Krankheitsgefühl für mindestens 14 Tage

- bei Rückkehrer aus Risikogebieten nach RKI für mindestens 14 Tage (Quarantänemaßnahmen sind anzuwenden)

- wenn ein Verdacht auf Ansteckung besteht (freiwillige Quarantäne für die Zeit zwischen Test und Ergebnis)

- bei Kontakt mir einem Infizierten für mindestens 14 Tage (Quarantänemaßnahmen sind anzuwenden)

- bei Infizierung mit Covid-19 (bitte den Verein informieren!) - frühestens nach Freigabe des Gesundheitsamtes darf wieder trainiert werden

 

Spezielle Regeln für alle Leichtathleten:

- Trainingsgruppe ist pro Trainingseinheit auf maximal 10 Athleten zu begrenzen (feste Trainingsgruppen sind zu bilden)

- Ablage der Taschen, Getränke und Treffpunkt der einzelnen Trainingsgruppen ist auf dem Sportplatz zu verteilen (mindestens 30m Abstand)

- Nutzung des Kraftraums sollte vermieden werden; sollte der Kraftraum benutzt werden, dann nur mit entsprechender Desinfektion der Geräte und einer max. Anzahl von 2 Personen

- Läufe auf der Bahn: als Sicherheitsabstand mindestens eine Bahn nebeneinander und mit entsprechendem Zeitabstand hintereinander

- Läufe außerhalb des Sportplatzes: als Sicherheitsabstand mindestens 1,5 Meter zur Seite und 15 Meter nach vorne/hinten; außerhalb des Sportplatzes sind kleine Trainingsgruppen von maximal 4 Personen zu bilden (entsprechend der Verhaltensregeln ab dem 11. Mai im öffentlichen Raum)

- Sprungtraining: außschließlich der Trainer legt die Hochsprunglatte auf oder harkt den Sand

- Wurftraining: jedes Wurfgerät wird einem Athleten zugeordnet und nach Nutzung desinfiziert; nach jedem Versuch wird das Gerät zurückgeholt

- Korrektur der Trainer erfolgen mündlich oder sind mit entsprechendem Abstand zu demonstrieren; Hilfestellungen sind nicht erlaubt

 

Spezielle Regeln für Kinder bis einschließlich 13 Jahren:

- Trainingsgruppe ist aufzuteilen - pro Trainingseinheit max. 7 Kinder pro Trainer (ggf. kann nur einmal die Woche trainiert werden)

- Nutzung des Kraftraumes ist nicht gestattet

- es wird empfohlen "Safe-Zones" für jedes Kind zu errichten (z.B. Wartezone bei Sprung- und Wurftraining)

 

Den kompletten Maßnahmekatalog könnt ihr hier herunterladen.

 

Außerdem sind wir verpflichtet eine Anwesenheitsliste bei jedem durchgeführten Training zu führen. Diese dienen dazu, dass in einem Fall der Infizierung mit dem Covid-19-Virus Kontaktketten nachvollzogen werden können. Bezüglich des Datenschutzes ist es hierbei notwendig von jedem Athleten (bzw. Erziehungsberechtigten) das schriftliche Einverständnis zu erhalten, dass im Bedarfsfall der Name und die angegebene Notfallnummer an das Gesundheitsamt weitergegeben werden darf.

Um den Kontakt beim Unterzeichnen der Anwesenheitslisten minimal zu halten, haben wir uns dazu entschlossen einmalig vor Beginn der ersten Trainingseinheit eine Erklärung ausgefüllt und unterschrieben zurück zu erhalten. Andernfalls ist die Teilnahme am Training nicht möglich.

Einen Vordruck für die Erklärung könnt ihr hier herunterladen.

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